Ich hoffe auf Ihr Verständnis, wenn ich mich in dieser Ausgabe – etwas ungewohnt – einigen „Interna“ der ZFA zuwende. Das „Nähkästchen“ soll nicht etwa andeuten, dass hier etwas Verborgenes ausgeplaudert wird – ganz im Gegenteil: Die Informationen über neue Entwicklungen in unserer Zeitschrift, die ich Ihnen heute näher bringen will, kann man nicht groß genug schreiben. Herausgeber und Verlag würden sich sehr freuen, wenn sich möglichst viele Leserinnen und Leser gleich nach der Lektüre dieses Editorials ans Ausprobieren machen würden. Zum Beispiel können Sie sich online registrieren, wenn Sie sich das letzte verfügbare Heft der ZFA greifen und einen Blick auf den Adressaufkleber werfen (s.u.).
Registrierung
Geben Sie in die Adresszeile Ihres Browsers www.online-zfa.de/page/104 ein. Sie kommen dann direkt auf die Seite, die Ihnen Anmeldung und Einstieg ermöglichen und auf der detailliert und verständlich alle Dinge erklärt werden, die Sie für diese einmalige Prozedur benötigen. Nach der Registrierung werden Sie sehen, welche „Schätze“ auf den Webseiten unserer Zeitschrift sichtbar werden.
Geänderte Erscheinungsweise
Nach langem Überlegen haben wir uns dazu entschlossen, in den Sommerferien statt zwei Einzelnummern eine Doppelnummer für Juli und August herauszubringen. Das kommt den Ferienplänen und Lesegewohnheiten vieler KollegInnen entgegen.
Zweifarbigkeit
Ab der Septemberausgabe werden sich die Hefte nicht nur auf den Deckseiten farblich aufhellen. Statt nur schwarz und weiß werden Text, Tabellen und Abbildungen auch das Grün der ZFA enthalten und für ein lebendigeres Erscheinungsbild sorgen.
Einsenden eines Manuskriptes für die ZFA
Ab sofort können alle Autorinnen und Autoren ihr Manuskript für die ZFA elektronisch einreichen und zwar über die Adresse www.editorialmanager.com/zfa
Begutachtung eines eingereichten Textes
Bei prospektiven AutorInnen bestehen offenbar immer noch Unsicherheiten über die Abläufe nach der Einreichung eines Manuskriptes. Die fünf Herausgeber entscheiden mit einfacher Mehrheit lediglich darüber, ob ein Text in das Gutachterverfahren soll oder nicht. Die Begutachtung selbst ist den Herausgebern aber vertraglich untersagt und wird ausschließlich von externen Kolleginnen und Kollegen durchgeführt, denen ich an dieser Stelle für ihre unentgeltlichen Mühen danken möchte.
Ein neues Gesicht ...
Obwohl ihr erstes Editorial („Dr. Stradivari“) schon in der Aprilausgabe zu lesen war, möchte ich Ihnen nun auch „offiziell“ unsere neue Mitstreiterin, Dr. Susanne Rabady, kurz vorstellen. Susanne ist niedergelassene Allgemeinärztin (Zusatzbezeichnung Arbeitsmedizin) in Windigsteig, einer Gemeinde in Niederösterreich (das – anders als es die Bezeichnung vermuten lässt – im Norden des Landes liegt, nicht weit von der Grenze zu Tschechien entfernt). Zudem ist sie erste Vizepräsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (ÖGAM) und Mitherausgeberin der im Deutschen Ärzte-Verlag erscheinenden „EbM-Guidelines“. Mit dem herzlichen Willkommen in unserer Runde ist auch ein ebensolcher Dank an ihre Vorgängerin, Prof. Eva Hummers-Pradier, verbunden.
Herzlichst,
Ihr