Seit Oktober können Hausärztinnen und Hausärzte neben Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) als Kassenleistung verschreiben. Im Gegensatz zu sogenannten Lifestyle-Apps sind DiGA Medizinprodukte niedriger Risikoklassen (I bis IIa), die vom Bundesinstitut für...
Ausgabe 12/2020
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